Unsere Leistungen - brandschutzbedarfsplanung


 

Bedarfsplanung für den Brandschutz
Laut Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, „stehen im Brandfalle aus naturwissenschaftlicher, bzw. medizinischer Sicht von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Rettungskräfte maximal acht Minuten Zeit zur Verfügung, um ein Menschenleben zu retten.“

Dienst an der Gemeinschaft
Für Sie als Vertreter*in der Kommunen und Bauträger von Bauvorhaben heißt das: Sie brauchen eine fundierte Brandschutzbedarfsplanung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und beschreibt, wie schnell, mit welcher Ausrüstung und mit wie viel Einsatzkräften im Brandfall reagiert werden muss; wo wie viel Feuerwehren und Equipment für welche Einsatzorte, Einsatzbereiche, Entfernungen und Gebäude vorgehalten werden müssen.

Gute Kommunikation für mehr Sicherheit
Wir unterstützen Sie darin, die für Beschlussverfahren notwendigen Pläne zu erstellen und fachlich fundiert auszugestalten. Sie erhalten Ausschüsse und Gemeinderäte klar und detailliert Aufschluss über die jeweils erforderliche Größe, Organisation und Ausstattung der Feuerwehren für die geplanten Bauvorhaben.